So lange es gedauert hat bis das zuständige Ministerium den Entwurf eines Kinder- und Jugendhilfegesetzes (IKHG) auf den Weg gebracht hat umso rasanter soll nun dieser verabschiedet werden.
Wie sie mitbekommen haben, hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf als Kabinettsentwurf veröffentlicht und will diesen noch in den letzten Sitzungswochen vom Parlament beschließen lassen.
Aktuell sind wohl nur die Länder NRW und Bayern gegen diesen Entwurf.
Seit Jahren sind wir alle bemüht eine Inklusionsgesetz zu verabschieden, um dem Inklusionsgedanken auch in der Praxis umsetzen zu können. Dass dies ein sehr langes Verfahren sowohl in der Praxis wie auch in den Verwaltungen und den gerade in Bayern schwierigen Zuständigkeiten (Bezirke – Landkreise) wird, ist uns allen bekannt. Dennoch muss damit begonnen werden. Die Hoffnung von einzelnen Ländern, dass zunächst die Finanzierung geklärt werden müsse, dürfte wohl ein frommer Wunsch sein. Die Bundesregierung, unter welcher Führung auch immer, wird ihr finanzielles Engagement für die Länder in diesem Bereich sicher kommendes Jahr nicht erhöhen.
Interessant ist, dass entgegen dem ursprünglich hohen Widerstand der Länder – dieser bezog sich insbesondere auch auf die ungeklärte bzw. unzureichende Finanzierung von Seiten des Bundes – diese die Verabschiedung des IKJHG aufgrund der hohen Bedeutung des Themas noch in dieser Legislaturperiode nunmehr forcieren, weshalb auch die Zustimmung des Bundesrates nicht völlig ausgeschlossen scheint.
Das DIJuF hat sich folgendermaßen zu dem Kabinettsentwurf geäußert:
„Am 27.11.2024 hat das Kabinett den Entwurf des Kinder- und Jugendhilfeinklu-
sionsgesetzes beschlossen. Dabei hat es entscheidende handwerkliche Unstimmig-
keiten geglättet und inhaltliche Weiterentwicklungen gegenüber dem Referenten-
entwurf (RefE) vorgenommen, sodass aus unserer Sicht eine Verabschiedung im
Parlament unbedingt angestrebt werden sollte, auch wenn dies eine zeitliche und
politische Herausforderung darstellt.“
Es steht zu befürchten, dass durch die aus meiner Sicht von der zuständigen Ministerin strategisch unkluge Maßnahme den vorliegenden Entwurf des IKHG als Kabinetts Entwurf der aktuellen Regierung zu veröffentlichen, dazu führen wird, dass unter einer neuen Regierung das ganze Gesetzgebungsverfahren von neuen Beginen wird und der bisherige Entwurf keine und nur eine geringe Verwendung finden wird.
Auch steht zu befürchten, dass eine Länderausstiegsklausel in verschärfter Form eingebracht wird, die dann evtl. von Bayern genutzt werden könnte.
Aktuell ist folgender Zeitplan ist (unter Vorbehalt) vorgesehen:
Nachfolgend erhalten sie den Link zur DIJuF-Synopse zum Regierungsentwurf des IKJHG:
Für Rückfragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen rufen sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.
Ihr VPK Bayern Team
10.12.2024