"Aussetzung der Hotspot-Regelung
Landkreise und kreisfreie Städte, die aktuell eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersteigen oder bereits überschritten haben, müssen das öffentliche Leben nicht automatisch herunterfahren: Die sogenannte Hotspot-Regelung wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Mit der neuesten Anpassung der 15. BayIfSMV wurde beschlossen, dass gemäß §15a die automatische Einstufung als „Hotspot-Region“ bis einschließlich 9. Februar nicht greift.
„Ich denke, es ist richtig und angemessen, die momentan in Bayern geltenden Hotspot-Regelungen, die an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 gebunden sind, an Omikron anzupassen“, sagte hierzu Gesundheitsminister Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München. Jeder Tag bringe zusätzliches Wissen und zähle für eine möglichst sachgerechte Anpassung der Hotspot-Regelung. „Solange wird die bestehende Hotspot-Regelung nicht angewendet“, erklärte der Minister.
Nach der aktuellen Corona-Verordnung müsste in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000 das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren werden. Unter anderem müssten die Gastronomie sowie Beherbergungsbetriebe, Sport- und Kulturstätten schließen."
(Auszug aus dem WEB Auftritt - Bayerisches Gesundheitsministerium)