Coronavirus - die aktuellen Regelungen in Bayern, Stand 23.09.2021
Derzeit steht die Krankenhaus-Ampel auf GRÜN.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
- Die aktuellen Werte liegen unter der kritischen Hospitalisierungsgrenze von 1200 neuen COVID-19-Patienten im Krankenhaus („Phase gelb“) und unter 600 COVID-19- Patienten auf Intensivstationen („Phase rot“). Die aktuellen Werte finden Sie beim LGL.
- Daher gelten die allgemein gültigen Regeln der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
- Das heißt im Wesentlichen:
- Ab einer Inzidenz von 35 gilt für Innenräume die 3G-Regel und Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Maske).
- Ausnahmen gibt es u.a. für Handel, ÖPNV, Gottesdienste und Wahllokale.
- In Außenbereichen gilt keine Maskenpflicht.
- Es gibt keine Kontaktbeschränkungen.
- Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Diese Regelung wurde bis 24.11.2021 verlängert.