Kostenheranziehung junger Menschen abschaffen!

Veröffentlicht am Berlin

Arbeit als Demotivation

Bereits im Jahr 2018 hat der VPK Bund durch Beschluss der Delegiertenversammlung die Forderung an den Gesetzgeber erhoben, dass er zukünftig von einer Kostenheranziehung junger Menschen auf Grundlage von § 94 Abs. 6 SGB VIII vollständig absehen soll. Die bestehende Regelung ist nicht zielführend und benachteiligt junge Menschen in vollstationären Einrichtungen. Der Verbleib von lediglich 25 % des Einkommens gibt den jungen Menschen nicht den wünschenswerten Anreiz, einer Erwerbstätigkeit oder auch anderen Tätigkeiten nachzugehen. Die Regelung ist demnach wenig motivierend und missachtet aus unserer Sicht zudem das allgemeine Ziel des SGB VIII, nach dem junge Menschen in ihrer Entwicklung zu selbstständigen Erwachsenen gefördert werden sollen.

Wir setzen uns dafür ein, dass mit der Novellierung des Kinder- und Jughendhilfegesetzes diese Regelung ersatzlos gestrichen wird.