Es gibt gute Nachrichten zum Jahreswechsel: Nachdem das Taschengeld mehrere Jahre nicht verändert wurde, erfolgt zum 01.01.2026 eine deutliche Erhöhung für alle Altersgruppen. Die aktualisierte und deutlich verschlankte Barbetragsverordnung wurde nun auf der Verkündigungsplattform Bayern veröffentlicht.
Außerdem wird mit der neuen Regelung eine Dynamsierung, also regelmäßige Anpassung eingeführt. Dies geschieht dadurch, dass die Barbeträge mit bestimmten Prozentsätzen an den Barbetrag für junge Volljährige gekoppelt werden, der seinerseits mindestens 27 %
der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII beträgt und somit in regelmäßigen Abständen erhöht wird.
Ab 01.01.2026 erhalten zudem auch Kinder und Jugendliche den Barbetrag, die im Rahmen einer Inobhutnahme gemäß §42 SGB VIII stationär untergebracht sind. Der Barbetrag im Rahmen einer Maßnahme gem. § 42 SGB VIII soll am dritten Tag rückwirkend ab dem ersten Tag und für eine Woche im Voraus ausgezahlt werden.
In der Bekanntmachung wird auch auf den entsprechenden Beschluss des Landesjugendhilfeausschuss verwiesen. Hier ist auch die Tabelle mit den ab 01.01.2026 geltenden Sätzen zu finden.