STARTSEITE     IMPRESSUM  

  Suche

  Sie sind hier:  VPK-Bayern   - Startseite



Aktuelles


Fortbildungen / Veranstaltungen


Jobbörse


Geschichte


Aufgaben und Ziele


Satzung


Gremien


Platzbörse


Abgabetermine


Mitgliederverzeichnis


Mitglied werden


Kontakt

WILLKOMMEN beim VPK - Landesverband Bayern

"Damit das Mögliche entsteht,
muß immer das Unmögliche versucht werden"

(Hermann Hesse)

Der VPK - privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe e.V. ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Personen und Personenvereinigungen, die als Träger privater Einrichtungen auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe erbringen. Hohes persönliches Engagement, Vielfalt pädagogischer Methoden und individuelle Leistungsgestaltung kennzeichnen das auf die vielfältigen Erfordernisse der Erziehung und des Entwicklungsprozesses junger Menschen zugeschnittene Jugendhilfeangebot in privater Trägerschaft.

In Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen:

Über 70 privat-gewerbliche Einrichtungen aus den Regionen Oberbayern, Ostbayern, Bayrisch Schwaben, München und Franken haben sich für unseren Verband entschieden. Der VPK tritt dafür ein, dass die Kinder, Jugendlichen und Familien in unserer Gesellschaft die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen und Angebote erhalten.

Seit 02.12.2005 sind wir als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII anerkannt.

Dienstleistungen des Verbandes:

Beratung, Unterstützung und Begleitung

  • in Fragen der Entgelt-, Leistungs- sowie Qualitätsentwicklungsvereinbarung
  • bei Neugründung von Einrichtungen
  • Repräsentation
  • Fortbildungen (eigene)

Haben Sie Fragen und Wünsche? – Anregungen und Fragen sind in der Geschäftsstelle immer willkommen. Persönlich erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer:

08024 - 30 38 77 oder per eMail unter geschaeftsstelle@vpk-bayern.de

  
Veranstaltungen und Fortbildungen 2012    weiter...

  
Abgabe- und Sitzungstermine 2012 aller Regionalen Kommissionen Bayern    weiter...

  
Bundeskinderschutzgesetz BKischG Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) - verkündet im Bundesgesetzblatt am 28.12.2011 - Inkraftgetreten zum 01.01.2012    weiter...


Aktuelles | Fortbildungen / Veranstaltungen | Jobbörse | Geschichte | Aufgaben und Ziele | Satzung | Gremien | Platzbörse | Abgabetermine | Mitgliederverzeichnis | Mitglied werden | Kontakt